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Gericht: Rückmeldegebühr verfassungswidrig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hält die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 Euro an Berliner Hochschulen für verfassungswidrig. Die Richter beschlossen, zwei entsprechende Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit.

Nach Auffassung der Richter steht die Gebühr in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Berliner Hochschulen verursache nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand in Höhe von 11,42 Euro. Die Gebühr betrage damit das 4,5-fache des Kostenaufwands (Az.: OVG 8 B 2. und 3.04).

Die Rückmeldegebühr müssen Studenten in jedem neuen Semester zahlen. Verhandelt wurden Musterklagen von Studierenden der Humboldt-Universität und der Technischen Universität.

Auf die Hochschulen beziehungsweise das Land Berlin könnten Millionenbeträge zukommen, sollten die Studierenden ihre Musterprozesse gewinnen. Noch ist nicht geklärt, wer im Fall einer Rückzahlung für die Kosten aufkommen müsste. Allein HU und FU wären im Höchstfall mit jeweils 30 bis 40 Millionen Euro Rückzahlung konfrontiert. Die Studierenden klagen gegen die 1996 eingeführte Uni-Rückmeldegebühr von damals 100 Mark, dann 51,13 Euro.

Stand: 16.02.2006 11:20
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Hach, ich liebe unsere Hochschulen. Diese Meldung ist hier nachzulesen.

Liz hat es verfasst, und zwar am 17. Februar 2006 um genau 11:27 Uhr.
Kategorie : Berlin

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